Errichtung neuer Windkraftanlagen
Windpark Langenstriegis – Bockendorf

Ich habe diesbezüglich am 05.11.2020 nachfolgende Schreiben im Namen des OR-Bockendorf verschickt.
Des Weiteren planen wir gemeinsam mit Eulendorf zeitnah eine Einwohnerversammlung in der Turnhalle in Langenstriegis.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Fischer

Brief an: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung Herr Staatsminister Thomas Schmidt

Errichtung neuer Windkraftanlagen Windpark Langenstriegis-Bockendorf 

Sehr geehrter Herr Staatsminister, 

die Mitglieder des Ortschaftsrates Langenstriegis der Stadt Frankenberg haben mit Freude Ihren Standpunkt zur Bürgerbeteiligung bei der Entscheidung zu neuen Windkraftanlagen in der Ausgabe der Sächsischen Zeitung vom 12.10.20 zur Kenntnis genommen. 

Wir stimmen Ihnen vollinhaltlich zu, wenn Sie zum Au bau der Windenergie zwingend die Akzeptanz vor Ort verlangen. Die Errichtung der neuen Anlagen, welche von Höhe und Größe alles Bisherige unmäßig übertreffen, stellen erhebliche und umfassende Einschnitte in das Lebensumfeld der Anwohner dar, wie sie nur mit der Räumung von Ortschaften wegen der Erweiterung von Braunkohlentagebauen verglichen werden können. 

Bei uns stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Firma EAB Großschirma, welche allein im Landkreis Mittelsachsen nach eigenen Angaben an 10 Standorten Windparks plant, beabsichtigt in den Ortschaften Langenstriegis (Stadt Frankenberg) – Bockendort und Eulendorf (Stadt Hainichen) die Errichtung eines Windparks mit vier Windkraftanlagen mit folgenden Maßen: 

  • Nabenhöhe 166 Meter
  • Rotordurchmesser 160 Meter
  • Gesamthöhe 246 Meter
Im Vergleich befindet sich z. B. die Panorama-Etage des Berliner Fernsehturms in einer Höhe von nur 203 Metern und die beiden Türme des Kölner Doms weisen eine Höhe von jeweils 157 Metern auf. Das höchste Bauwerk Sachsens, der nächtlich bunt angeleuchtete und weithin sichtbare Schornstein des Energieversorgers Envia in Chemnitz, liegt bei einer Gesamthöhe von 300 Metern.
Die Bürger der drei Ortschaften sind von diesem Vorhaben, direkt vor ihrer Haustür, außerordentlich beunruhigt und entsetzt. Bei einer ersten Informationsveranstaltung des Ortschaftsrates am 14.10.20 wurde dies deutlich. 
Auf Drängen des Ortschaftsrates Langenstriegis wird die Firma EAB Großschirma Anfang November zunächst den Ortschaftsrat erstmalig direkten Einblick in die Planungen geben. Die Einwohner sollen dann in einer weiteren Veranstaltung direkt von der EAB Großschirma 
über das Vorhaben informiert werden. 
Wir als Bürger der betroffenen Ortsteile sprechen uns ganz entschieden gegen die Errichtung von Windparks mit den genannten Ausmaßen, insbesondere in unserem Ortsteil und überhaupt in dicht besiedelten Gebieten aus.
Das Planungsgebiet ist 6-8 km von den Städten Frankenberg, Oederan und Hainichen entfernt. Wir haben in Größenordnung Zuzüge junger Menschen, die wegen der Ruhe und des ländlichen Umfelds – meistens mit Kindern – aus den Städten zu uns gezogen sind. Sie haben die Nachteile der Infrastruktur in Kauf genommen, um jetzt die gewonnene Lebensqualität der Windlobby und deren Gewinnmaximierung zu opfern. 
Die Einwohner müssen mindestens in den nächsten 20 Jahren mit einer Verschandelung der Landschaft, mit Rotorlärm, Schlagschatten und Infraschall leben sowie einen drastischen Wertverlust der Häuser und Grundstücke hinnehmen. 
Wir bitten Sie bei Ihren Überlegungen zu bedenken, das 1.000 Meter Abstand zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen in einer Zeit entstanden sind, als die Anlagen noch mit einer Nabenhöhe um die 100 Metern geplant wurden. Es darf bezweifelt werden, dass dieser Abstand noch ausreichend ist. Die aktuell geplanten monströsen Windkraftanlagen gehören einfach nicht in Siedlungsnähe. 
Daran ändert auch die ungeheuerliche Formulierung des Absatz 5 in§ 1 des EEG 2021 nichts ( ,,Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“). 
Das Vorhaben in unserem Umfeld spaltet die betroffene I Ortschaften, denn ein Großteil der Grundstückseigner haben wegen der zu erwartenden Einnahmen zugestimmt.
Zumindest einer ist ein relativ großer Arbeitgeber. Der Versuch, Proteste durch das Angebot von jährlichen Zahlungen an die betroffenen Gemeinden zu vermeiden, könnte auch vereinzelt Wirkung zeigen. 
Die direkt Betroffen werden alles gesetzlich Mögliche tun, um den Bau zu verhindern. 
Was die Wende nicht geschafft hat, wird diese Windkraftpolitik erreichen. 
Wir schützen Fledermäuse und Hamster. Und wer schützt die Menschen? Warum keine Windparks in weniger besiedelten und evtl. weniger windhöffigen Gebieten? Warum keine Höhenbegrenzung? Die Lebensqualität im ohnehin benachteiligten ländlichen Raum wird den 
gesteigerten Renditeaussichten einiger weniger geopfert.
 
Sehr geehrter Herr Staatsminister, wir wollen keine Diskussion über die umstrittenen Entscheidungen unserer Kanzlerin zur Energiepolitik führen. Uns geht es um den Rest an Demokratie, den uns unsere Regierungen zum Verfahren lassen soll. 

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Fischer



Brief an: Wahlkreisbüro, Frau Veronika Bellmann, Mitglied des Bundestages, Freiberg Schreiben vom 04.11.2020

Sehr geehrte Frau Bellmann,

mit sehr großen Interesse verfolgen die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaften Langenstriegis (Stadt Frankenberg) sowie Bockendorf (Stadt Hainichen) die Entwicklungen zum Entwurf des EEG 2021, welches in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde. Selbiges trifft auf den Regierungsentwurf zur Beschleunigung von Investitionen, dem sog. Investitionsbeschleunigungsgesetz im Hinblick auf Windkraftanlagen, zu.

Bei uns stellt sich die Situation wie folgt dar:
Die Firma EAB Großschirma, welche allein im Landkreis Mittelsachsen nach eigenen Angaben an 10 Standorten Windparks plant, beabsichtigt in den Ortschaften Langenstriegis (Stadt Frankenberg) – Bockendorf und Eulendorf (Stadt Hainichen) die Errichtung eines Windparks mit vier Windkraftanlagen mit folgenden Maßen:

  • Nabenhöhe 166 Meter
  • Rotordurchmesser 160 Meter
  • Gesamthöhe 246 Meter

Im Vergleich befindet sich z. B. die Panorama-Etage des Berliner Fernsehturms in einer Höhe von nur 203 Metern und die beiden Türme des Kölner Doms weisen eine Höhe von jeweils 157 Metern auf. Das höchste Bauwerk Sachsens, der nächtlich bunt angeleuchtete und weithin sichtbare Schornstein des Energieversorgers Envia in Chemnitz, liegt bei einer Gesamthöhe von 300 Metern.

Die Bürger der drei Ortschaften sind von diesem Vorhaben, direkt vor ihrer Haustür, außerordentlich beunruhigt und entsetzt. Bei einer ersten Informationsveranstaltung des Ortschaftsrates am 14.10.20 wurde dies sehr deutlich.
Die Errichtung eines Windparks, welcher von Höhe und Größe alles Bisherige unmäßig übertrifft, stellt erhebliche und umfassende Einschnitte in das Lebensumfeld der Anwohner dar, wie sie nur mit der Räumung von Ortschaften wegen der Erweiterung von Braunkohlentagebauen verglichen werden können.

Wir als Bürger der betroffenen Ortsteile sprechen uns ganz entschieden gegen die Errichtung von Windparks mit den genannten Ausmaßen, insbesondere in unserem Ortsteil und überhaupt in dicht besiedelten Gebieten, aus.

Das Planungsgebiet ist 6-8 km von den Städten Frankenberg, Oederan und Hainichen entfernt. Wir haben in Größenordnung Zuzüge junger Menschen, die wegen der Ruhe und des ländlichen Umfelds – meistens mit Kindern – aus den Städten zu uns gezogen sind.
Sie haben die Nachteile der Infrastruktur in Kauf genommen, um jetzt die gewonnene Lebensqualität der Windlobby und deren Gewinnmaximierung zu opfern.
Die Einwohner müssen mindestens in den nächsten 20 Jahren mit einer Verschandelung der Landschaft, mit Rotorlärm, Schlagschatten und Infraschall leben sowie einen drastischen Wertverlust der Häuser und Grundstücke hinnehmen.

Wir bitten Sie, bei Ihren Überlegungen zu bedenken, das 1.000 Meter Abstand zwischen Wohnbebauung und Windkraftanlagen in einer Zeit entstanden sind, als die Anlagen noch mit einer Nabenhöhe um die 100 Meter geplant wurden. Es darf bezweifelt werden, dass dieser Abstand noch ausreichend ist. Die aktuell geplanten monströsen Windkraftanlagen gehören einfach nicht in Siedlungsnähe.
Daran ändert auch die ungeheuerliche Formulierung des 5 in § 1 des EEG 2021 nichts (,,Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“).

Das Vorhaben in unserem Umfeld spaltet die betroffenen Ortschaften, denn ein Großteil der Grundstückseigner haben wegen der zu erwartenden Einnahmen zugestimmt. Zumindest einer ist ein relativ großer Arbeitgeber. Der Versuch, Proteste durch das Angebot von jährlichen Zahlungen an die betroffenen Gemeinden zu vermeiden, könnte auch vereinzelt Wirkung zeigen.

Die direkt Betroffenen werden alles gesetzlich Mögliche tun, um den Bau zu verhindern. Was die Wende nicht geschafft hat, wird diese Windkraftpolitik erreichen. Wir schützen Fledermäuse und Hamster. Und wer schützt die Menschen? Warum keine Windparks in weniger besiedelten und evtl. weniger windhöffigen Gebieten? Warum keine Höhenbegrenzung? Die Lebensqualität im ohnehin benachteiligten ländlichen Raum wird der Rendite für einige wenige geopfert.

In Deutschland gibt es weder ein staatliches noch ein wissenschaftliches Monitoring zur Windkraft, der Markt ist sich selbst überlassen. Dabei sollen mehr Windparks entstehen, die aber nachweislich nicht zur Verringerung von CO2 sondern zur sog. Versorgungssicherheit beitragen. Es ist längst bekannt und von namhaften Wissenschaftlern mehrfach ausführlich dargelegt, dass eine Versorgungssicherheit mit noch so vielen Windrädern nicht zu bewerkstelligen ist, zumal Speichermöglichkeiten bisher und auch auf längere Sicht nicht ausreichend vorhanden sind. Mit der Novellierung des EEG 2021 soll dennoch jeder Einwand und jede Kritik zu Windkraftanlagen in beängstigender Weise verhindert werden.

Im Hinblick auf das Investitionsbeschleunigungsgesetz ist dessen Intention, also die Beschleunigung des Ausbaus der Infrastruktur, sinnvoll und notwendig. allerdings kann das keineswegs auf das Thema Windkraft zutreffen und muss deshalb abgespalten und separat behandelt werden.

Sehr geehrte Frau Bellmann, wir wollen keine Diskussion über die umstrittenen Entscheidungen unserer Kanzlerin zur Energiepolitik führen. Uns geht es um den Rest an Demokratie, den uns unsere Regierung zum Verfahren lassen soll.

Wir bitten Sie deshalb, sich bei den Beratungen zum Investitionsbeschleunigungsgesetz für eine Abspaltung der Windkraftthematik einzusetzen. In dessen Folge, aber auch im Zusammenhang mit dem EEG 2021, möchten wir Sie bitten, sich für sinnvolle und menschenwürdige Standort- und Abstandsregeln im Sinne der vorgenannten Ausführungen für den Schutz der Bevölkerung und nicht zum Diener der Windkraftlobby zu werden. Ein, für Gesamtdeutschland, wissenschaftliches Monitoring zur Windenergienutzung sowie die Verwendung und Speicherung selbiger, sollten künftig Standard sein. 

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Fischer